Geschützte Schlüssel / Schlösser ? Patentierte Schlüssel ?

Kopien von geschützten Schlüsseln, kann man beim Schlüsseldienst nur unter Vorlage einer sogenannten Sicherungskarte machen.

Es gibt Schlösser/Schlüssel die patentrechtlich geschützt sind. Wenn der Schlüsseldienst einen solchen Schlüssel ohne das Einverständnis des Patentinhabers nachmacht, begeht der Schlüsseldienst eine Straftat. Selbst das Herstellen eines Rohlings ist verboten. Zudem geben einige Hersteller keine Rohlinge die patentrechtlich geschützt sind weiter, sodass man nur Kopien beim Hersteller direkt bekommt. Dies erhöht die Sicherheit enorm.

Auf der anderen Seite gibt es Schlüssel/Schlösser, welche nicht patentrechtlich geschützt sind und der Hersteller einfach „sagt“, dass man sie ohne Sicherungskarte nicht nachmachen darf. Hierbei ist es umstritten ob der Schlüsseldienst eine Kopie des Schlüssels machen darf oder nicht. Deutsche Schlüsseldienste werden dies in der Regel verweigern. Schlüsseldienste im Ausland nehmen dies aber nicht immer so genau. Sobald sie einen passenden Rohling besitzen, können sie den Schlüssel problemlos nachmachen. Aus diesem Grund sind die Hersteller dazu übergegangen, ihre Schlüssel und Schlösser zu patentieren und Schlüsselrohlinge teilweise gar nicht herauszugeben bzw. nur mit Kontrollen herauszugeben. Somit können Schlüsseldienste, die es mit der Sicherungskarte nicht so genau nehmen, keine Kopien herstellen, weil sie einfach nicht die passenden Rohlinge besitzen.