Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?

Teilweise behalten Vermieter einen Zweitschlüssel für die vermietete Wohnung. Das darf er aber nicht!

Der Vermieter begründet den Ersatzschlüssel meistens damit, dass er in einem Notfall, wie z.B. einen Wasserrohrbruch, schnell in die Wohnung muss um größere Schäden zu verhindern. Aber selbst in solch einem Fall darf er nicht alleine die Wohnung betreten. Es muss in einem Notfall mindestens die Polizei mit Vorort sein, wenn fremde Wohnung betreten werden.

Wenn man weiß, dass der Vermieter noch einen Schlüssel für die Wohnung besitzt, kann man die Herausgabe verlange. Persönlich empfehle ich aber trotzdem jeden das Türschloss bei Einzug zu wechseln. Man weiss nie wer dafür noch einen Schlüssel hat und auch Schlösser mit Sicherungskarte sind nicht sicher. Ein Schlosswechsel kann man meist auch allein ohne den Schlüsseldienst Berlin.